Theoretischer Unterricht / Führerscheinausbildung
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der HUG Fahrschule und besteht aus Grundunterricht : Lektion 01-12 und dem Zusatzstoff (klassenspezifischer Stoff) zum Beispiel Kl.B oder BF17 Lektion 13 und 14, zu je 90 Min. sprich eine Doppelstunde.
Mofa
Mindestalter: 15 Jahre
AM
Mindestalter: 16 Jahre
A1
Eingeschlossene Klasse: AM
Mindestalter: 16 Jahre
A2
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
A
Eingeschlossene Klasse: AM, A1, A2
Mindestalter:
- 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
- 21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
- 20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, nur praktische Prüfung erforderlich
B
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre bei begleitetem Fahren BF17
BE
Mindestalter:
18 Jahre,
17 Jahre bei begleitetem Fahren
Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
B96
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter:
18 Jahre,
17 Jahre bei begleitetem Fahren BF17
Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (Fahrerschulung, keine Prüfung)
C1
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
C1E
Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse C1 erforderlich
C
Eingeschlossene Klasse: C1
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)
Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
CE
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D)
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)
Vorbesitz Führerscheinklasse C erforderlich
D1
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)
Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
D1E
Eingeschlossene Klassen: BE und C1E bei Vorbesitz von C1
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)
Vorbesitz Führerscheinklasse D1 erforderlich
D
Eingeschlossene Klasse: D1
Mindestalter:
24 Jahre
23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3)
Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
DE
Eingeschlossene Klassen: BE, D1E sowie C1E sofern C1 bereits im Vorbesitz
Mindestalter:
24 Jahre
23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3)
Vorbesitz Führerscheinklasse D erforderlich
L
Mindestalter: 16 Jahre
T
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter: 16 Jahre
Anmerkungen:
1) Zu den Klassen C und CE: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer nach Erwerb der Grundqualifikation nach §4, Abs. 1, Nr. 1BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz) sowie für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.
2) Zu den Klassen D1 und D1E: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.
3) Zu den Klassen D und DE: Die Altersgrenzen unterhalb von 24 Jahren orientieren sich an den detaillierten Vorgaben des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.