Die praktische Führerscheinausbildung

Grundausbildung:

Die praktische Ausbildung beginnt mit der Grundausbildung und wird mit den besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten), sowie die Reife- und Teststufe abgeschlossen. Die Dauer der Grundausbildung ist abhängig von den jeweiligen Fähigkeiten des Fahrschüler/in und können somit nicht vorher festgelegt werden. Der Fahrlehrer/in überzeugt sich, dass der/die Fahranfänger/in die notwendigen Voraussetzungen erfüllt .

Nachdem die Grundausbildung abgeschlossen ist, und das Fahrzeug sicher beherrscht wird und der Fahrschüler auch schwierige Verkehrssituationen bewältigen kann wird mit den besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) begonnen.

Der Fahrschüler/in muss die Mindestanzahl der besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) absolvieren, unabhängig von seinem Können.

Die besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) unterteilen sich in:

  • Überlandfahrten (Fahren außerhalb geschlossener Ortschaft, mindestens 50 km am Stück)
  • Autobahnfahrten (Fahren auf der Autobahn mit Fahrstreifenwechsel, Auf- und Abfahren und dem Befahren von Autobahnkreuzen)
  • Fahrten bei Dämmerung und Dunkelheit (Fahren bei Dämmerung oder Dunkelheit, hauptsächlich außerhalb geschlossener Ortschaft und in Städten) Der Termin für die Vorstellung zur praktischen Prüfung wird mit dem Fahrlehrer/in abgesprochen, da diese/r über Ihre aktuellen stand der Lernfortschritte am Besten informiert ist und so beurteilen kann, wann Sie „fit für die Prüfung“ sind. Denn wir von HUG Fahrschulteam wollen, dass Sie möglichst bei der „ersten Prüfung“ bestehen!

Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) begonnen wird!

 

Mofa

 

Mindestalter:15 Jahre

 

 

AM

 

Mindestalter:16 Jahre

 

 

A1

 

Eingeschlossene Klasse:AM

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

 

A2

 

Eingeschlossene Klassen: AM, A1

 

Mindestalter:18 Jahre

 

 

 

Eingeschlossene Klasse:AM,A1,A2

 

Mindestalter:

24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg                          
21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als   15 kW
20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2,nur praktische Prüfung erforderlich

 

 

B

 

Eingeschlossene Klassen: AM, L

 

Mindestalter:

18 Jahre,

17 Jahre bei begleitetem Fahren

 

 

BE

 

Mindestalter:

18 Jahre,

17 Jahre bei begleitetem Fahren

 

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich

 

 

B96

 

Eingeschlossene Klassen:AM, L

 

Mindestalter:

18 Jahre,

17 Jahre bei begleitetem Fahren 

Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse)  

 


C1

 

 

Mindestalter: 18 Jahre

 

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich

 

 

C1E

 

Eingeschlossene Klassen:BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden

 

Mindestalter: 18 Jahre

 

Vorbesitz Führerscheinklasse C1 erforderlich

 

 

C

 

Eingeschlossene Klasse:C1

 

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)

 

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich

 

 

CE

 

 

Eingeschlossene Klassen:BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D)

 

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)

 

Vorbesitz Führerscheinklasse C erforderlich

 

 

D1

 

 

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)

 

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich

 

 

D1E

 

Eingeschlossene Klassen:BE und C1E bei Vorbesitz von C1

 

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)

 

Vorbesitz Führerscheinklasse D1 erforderlich

 

 

D

 

Eingeschlossene Klasse:D1

 

Mindestalter:

24 Jahre

23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3)

 

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich

 

 

DE

 

Eingeschlossene Klassen:BE, D1E sowie C1E sofern C1 bereits im Vorbesitz

 

Mindestalter:

24 Jahre

23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3)

 

Vorbesitz Führerscheinklasse D erforderlich

 

 

L

 

Mindestalter:16 Jahre

 

 

T

 

Eingeschlossene Klassen:AM, L

Mindestalter:  16 Jahre