Die praktische Führerscheinausbildung
Grundausbildung:
Die praktische Ausbildung beginnt mit der Grundausbildung und wird mit den besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten), sowie die Reife- und Teststufe abgeschlossen. Die Dauer der Grundausbildung ist abhängig von den jeweiligen Fähigkeiten des Fahrschüler/in und können somit nicht vorher festgelegt werden. Der Fahrlehrer/in überzeugt sich, dass der/die Fahranfänger/in die notwendigen Voraussetzungen erfüllt .
Nachdem die Grundausbildung abgeschlossen ist, und das Fahrzeug sicher beherrscht wird und der Fahrschüler auch schwierige Verkehrssituationen bewältigen kann wird mit den besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) begonnen.
Der Fahrschüler/in muss die Mindestanzahl der besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) absolvieren, unabhängig von seinem Können.
Die besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) unterteilen sich in:
- Überlandfahrten (Fahren außerhalb geschlossener Ortschaft, mindestens 50 km am Stück)
- Autobahnfahrten (Fahren auf der Autobahn mit Fahrstreifenwechsel, Auf- und Abfahren und dem Befahren von Autobahnkreuzen)
- Fahrten bei Dämmerung und Dunkelheit (Fahren bei Dämmerung oder Dunkelheit, hauptsächlich außerhalb geschlossener Ortschaft und in Städten) Der Termin für die Vorstellung zur praktischen Prüfung wird mit dem Fahrlehrer/in abgesprochen, da diese/r über Ihre aktuellen stand der Lernfortschritte am Besten informiert ist und so beurteilen kann, wann Sie „fit für die Prüfung“ sind. Denn wir von HUG Fahrschulteam wollen, dass Sie möglichst bei der „ersten Prüfung“ bestehen!
Die Grundausbildung soll möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) begonnen wird!
Mindestalter:15 Jahre
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Mindestalter:16 Jahre
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Eingeschlossene Klasse:AM
Mindestalter: 16 Jahre
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Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Mindestalter:18 Jahre
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Eingeschlossene Klasse:AM,A1,A2
Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
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Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren
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Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
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Eingeschlossene Klassen:AM, L
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse)
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Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
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Eingeschlossene Klassen:BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse C1 erforderlich
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Eingeschlossene Klasse:C1
Mindestalter: 21 Jahre 18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)
Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
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Eingeschlossene Klassen:BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D)
Mindestalter: 21 Jahre 18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)
Vorbesitz Führerscheinklasse C erforderlich
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Mindestalter: 21 Jahre 18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)
Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
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Eingeschlossene Klassen:BE und C1E bei Vorbesitz von C1
Mindestalter: 21 Jahre 18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)
Vorbesitz Führerscheinklasse D1 erforderlich
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Eingeschlossene Klasse:D1
Mindestalter: 24 Jahre 23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3)
Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich
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Eingeschlossene Klassen:BE, D1E sowie C1E sofern C1 bereits im Vorbesitz
Mindestalter: 24 Jahre 23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3)
Vorbesitz Führerscheinklasse D erforderlich
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Mindestalter:16 Jahre
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Eingeschlossene Klassen:AM, L Mindestalter: 16 Jahre
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